Früher gab es auf den Zugtoiletten den Spruch:

„Bitte verlassen Sie diesen Ort so, wie Sie ihn gerne wieder vorfinden möchten.“ Diesen Satz nehmen wir ernst! Er gilt jedenfalls für unseren gesamten Bergpark.

Und dann nehmen Sie bitte noch einige Kernsätze aus den ersten drei Artikeln unseres Grundgesetzes, die ich auf unseren Wohnpark hin ein wenig umformuliere:

Artikel 1:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
(2) Die Bewohner des Bergpark Gosen bekennen sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des friedlichen Zusammenlebens im Wohnpark Gosen.

Artikel 2:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3:


(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Und als letztes die Erkenntnis, dass komfortables Wohnen und ein entspannendes Wohnumfeld die Lebensqualität entscheidend beeinflussen.

Und wenn Sie das gut finden, dann sind Sie uns herzlich willkommen.

Unser Grundstück

Das gesamte Grundstück des Bergparks Gosen umfasst eine Fläche von 320.000 qm. Darauf stehen ca. 50 Gebäude. Da ist viel Platz. Die Lage ist toll! Im Westen der Seddinsee, im Norden die Wohn- und Wochenendhäuser Gosens, im Osten Weideland und der Wernsdorfer See und im Süden die Gosener Berge, und wir mittendrin in Mutter Natur.

Die einzelnen Gebäude sind ganz unterschiedlich. Wir haben 6 mehr oder weniger Plattenbauten, die jetzt, einer nach dem anderen, hübsch gemacht werden und dann als solche nicht mehr wieder zu erkennen sind (siehe Haus an der Streuobstwiese, Haus am Skulpturenpark und Haus am Skulpturenpark II).

Die zehn Bungalows sind saniert und als solche in aller Regel vermietet. Selten wird einer frei. Auch die Garagen sind vermietet. Auch hier wird manchmal wieder eine frei. Die zwei Einfamilienhäuser, auch Neckermannhäuser genannt, sind saniert, haben einen Vollwärmeschutz und neue Fenster. Sie liegen sehr schön in der Nähe der Pferdekoppeln. Das neue Heizhaus wird als Bootshaus genutzt, das alte Heizhaus als Lager.

Auch unsere drei Bunker wurden einer zivilen Nutzung zugeführt.

Mittlerweile wohnen und arbeiten ca. 500 Menschen in unserem Bergpark. Wenn alle Gebäude saniert sind, werden es etwa 650 sein. Das wird in etwa 7 Jahren der Fall sein. Dann hören wir aber nicht auf mit dem „hübsch machen“.

Die gärtnerische Gestaltung des Geländes bietet noch viel Platz für Kreativität, und damit ist gern Ihre Kreativität gemeint, denn hier sollen Sie Raum haben, sich zu entfalten. Platz haben wir genug.

Wenn Sie also gerne bei uns wohnen möchten oder bei uns mitmachen möchten, Gelegenheit dazu gibt es genug, dann sind Sie herzlich eingeladen.